Hinweise zur Haftung

Wir freuen uns über Ihren Besuch auf unserer Website und Ihr Interesse an den Leistungen der Autohaus STeinberg GmbH. Hier finden Sie einige Hinweise zur Haftung.

Alle Dokumente, Informationen und Dateien, die Sie auf diesen Seiten finden, wurden von uns mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und für Sie zusammengetragen. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir dennoch für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in dem Angebot hinterlegten Informationen keine Gewähr übernehmen können. Wir schließen die Haftung für Schäden aus, die sich direkt oder indirekt aus der Verwendung der Website und der darin enthaltenen Informationen ergeben können. Hiervon ausgenommen ist die Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

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I. Allgemeines

Persönliche Daten genießen bei Autohaus Steinberg GmbH einen besinderen Stellenewert. Daher verarbeiten wir personenbezogene Daten nur im

Einklang mit den geltenden rechtlichen Bestimmungen und stellen technisch und organisatorisch die Einhaltung der Datenschutzvorschriften sicher. Die folgenden Informationen geben einen Überblick über den Umgang mit Daten und die Rechte der Betroffenen, die sich seit 2018 aus der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ergeben.

Informationen gemäß Art. 13 (Datenerhebung direkt bei der betroffenen Person) und Art. 14 (Datenerhebung bei Dritten) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Im Zusammenhang mit der Erbringung unserer Dienstleistungen sowie im Rahmen der hierzu erforderlichen Verhältnisse werden personenbezogene Daten erhoben, diese sind für den Technischen Betrieb unserer Webpräsenz erforderlich. Bitte beachten Sie hierzu nachstehende Datenschutzhinweise:

1. Angaben zur verantwortlichen Stelle

Verantwortlich für die Datenerhebung ist:

Autohaus Steinberg GmbH | Justus – von – Liebig – Straße 2 | D – 63128 Dietzenbach

Geschäftsführer: Mousa Watan

Telefon: +49 (0) 6074 40 79 080

E-Mail: info@autohaus-steinberg.de

https://www.autohaus-steinberg.de | https://www.autohaus-steinberg.com

2. Angaben zum Datenschutzbeauftragten

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:

Mousa Watan | Autohaus Steinberg GmbH | Justus – von – Liebig – Straße 2 | D – 63128 Dietzenbach

3. Angaben zur Aufsichtsbehörde

Zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz ist:

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Prof. Dr. Alexander Roßnagel | Postfach 3163 | 65021 Wiesbaden

4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Rechtsgrundlagen:

• Verarbeitung für die Erfüllung von Verträgen, die mit Autohaus Steinberg GmbH geschlossen werden gem. Art 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO. Sofern personenbezogene Daten zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder auf Grundlage eines Vertrages erhoben und verarbeitet werden, werden diese Daten für den Abschluss des Vertrages, die Durchführung des Vertragsverhältnisses sowie ggfls. dessen Beendigung verwendet. Dazu gehört z.B. auch die Datenverarbeitung im Rahmen von Beschäftigungsverhältnissen gem. § 26 BDSG.

• Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen gem.Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO. Es kann vorkommen, dass Daten verarbeitet werden, um berechtigte Unternehmensinteressen des Autohaus Steinberg GmbH oder ggf. die von Dritten zu wahren. Dies kann z.B. erforderlich sein zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des ITBetriebs (z.B. IP-Adressen zum Schutz vor und zur Nachvollziehbarkeit von unberechtigten Zugriffen),zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten/Ordnungswidrigkeiten, zur Sicherung des Hausrechts (z.B. Protokollierung von Eingaben, Videoüberwachung usw.), um unseren Kunden einen nachvertraglichen Service bieten zu können (z.B. Gewährleistung), oder für Zwecke der Direktwerbung an eigene Kunden bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen, etc.

 • Verarbeitung aufgrund einer Einwilligung, Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DSGVO. Soweit die betroffene Person dem Autohaus Steinberg GmbH eine Einwilligung für die Datenverarbeitung für bestimmte Zwecke (z. B. Aushang von Geburtstagslisten, Zusendung von Newslettern) erteilt hat, dürfen diese personenbezogenen Daten entsprechend dem Umfang der Einwilligung rechtmäßig verwendet werden.

• Verarbeitung zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen, Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DSGVO. Die Datenverarbeitung kann letztlich zur Erfüllung rechtlicher Pflichten, insbesondere von Aufbewahrungspflichten nach dem Handelsgesetzbuch und der Abgabenordnung, erforderlich sein

• Sofern wir besondere Kategorien von personenbezogenen Daten verarbeiten, ist die Rechtgrundlage hierfür Art. 9 Abs. 2 und 4 DSGVO ggf. i.V.m. § 22 BDSG.

 

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Im Autohaus Steinberg wird der Zugriff auf personenbezogene Daten auf den Personenkreis beschränkt, die diese zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung benötigen. Sofern beauftragte externe Dienstleister zu diesen Zwecken personenbezogene Daten erhalten, stellen wir sicher, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt und notwendige Vereinbarungen abgeschlossen werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit der den gültigen datenschutzrechtlichen Regelungen erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet. Wir geben personenbezogene Daten gegebenenfalls weiter an:

• Externe Dienstleister (z.B. IT-Dienstleister, Rechenzentren, Support durch Softwareanbieter, Dienstleister zur Lohn- und Gehaltsabrechnung)

• Geschäftspartner, bei denen die Datenübermittlung zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist wie z.B. Zahlungsdienstleister/Bankinstitute, Post-/Paket-Dienste, Handelsvertreter, externe Berater etc.

• ggf. Inkassounternehmen, um Forderungen einzuziehen

• Behörden und Unternehmen im Rahmen von Aktualisierungen, zur Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten  (z.B. Finanzbehörden, Polizei und Staatsanwaltschaft, Aufsichtsbehörden, Straßenverkehrsämter) oder der Erbringung von Dienstleistungen ( z.B. Zulassungsdienst, Fahrzeugüberführung)

•Wirtschaftsauskunfteien zur Prüfung der Bonität

• Sonstige Dritte, für die die betroffenen Personen eine Einwilligung zur

Datenübermittlung erteilt haben oder eine rechtliche Befugnis zur Datenübermittlung besteht (z.B. Rechtsanwaltschaft)

5. Dauer der Speicherung bzw. Kriterien für die Festlegung der Dauer

Die personenbezogenen Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies auf Grund der geltenden Rechtgrundlage zulässig ist. Insbesondere so lang es erforderlich ist, um die Vertragszwecke, für die die personenbezogenen Daten erhoben wurden, zu erfüllen, solange deren weitere Aufbewahrung zur Erfüllung von Aufbewahrungspflichten oder aus überwiegendem berechtigten Interesse erforderlich ist oder bis die betroffene Person ihre Einwilligung, auf welche die Verarbeitung gestützt wurde, widerruft. Für den Bereich der Beschäftigtendaten gelten folgende Speicherfristen:

• Speicherung während des Bewerbungsverfahrens: Soweit erforderlich, werden wir Ihre Daten für die Dauer des Bewerbungsprozesses speichern. Sollte kein Beschäftigungsverhältnis zwischen uns und Ihnen zustande kommen, endet der Bewerbungsprozess mit dem Zugang einer Absage. Wir behalten uns vor dem Hintergrund des § 61 Abs. 1 ArbGG i. V. m. § 15 AGG vor, die Daten für bis zu sechs Monate nach Absage aufzubewahren.

• Bei Zustandekommen eines Beschäftigungsverhältnisses: Sollten wir im Anschluss an das Bewerbungsverfahren ein Beschäftigungsverhältnis mit Ihnen begründen, werden wir Ihre Daten in die Personalakte überführen und danach solange speichern, wie dies gesetzlich vorgeschrieben ist

6. Rechte der Betroffenen

Bei der Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten stehen Ihnen folgende Rechte zu:

• Recht auf Auskunft, Art. 15 DSGVO: Die betroffene Person hat nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende personenbezogene Daten über sie verarbeitet werden. Ist dies der Fall, hat sie ferner ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die weiteren Informationen gemäß Art. 15 Abs. 1 Buchst. a bis h DSGVO.

• Recht auf Berichtigung, Art. 16 DSGVO: Sollten die personenbezogenen Daten unrichtig oder unter Berücksichtigung der Verarbeitungszwecke unvollständig sein, besteht nach Art. 16 DSGVO das Recht, eine Berichtigung bzw. eine Vervollständigung der personenbezogenen Daten zu verlangen.

• Recht auf Löschung, Art. 17 DSGVO: Nach Art. 17 Abs. 1 DSGVO besteht das Recht, eine Löschung personenbezogener Daten zu verlangen, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten aus einem der in dieser Vorschrift genannten Gründe unzulässig ist. Eine Löschung kann jedoch nicht verlangt werden, wenn die weitere Verarbeitung in den Fällen des Art. 17 Abs. 3 DSGVO erforderlich ist, z.B. zur Erfüllung von rechtlichen Verpflichtungen.

 • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Art. 18 DSGVO: Unter den Voraussetzungen des Art. 18 Abs. 1 Buchst. a bis d DSGVO hat die betroffene Person die Möglichkeit, die Einschränkung der Verarbeitung (Sperrung) zu verlangen.

• Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO: die betroffenen Personen haben das Recht, ihre personenbezogenen Daten, die sie selbst dem Autohaus Steinberg GmbH bereitgestellt haben und die durch das Autohaus Steinberg GmbH aufgrund einer Einwilligung oder eines Vertrages automatisiert verarbeitet werden, in einem gängigen maschinenlesbaren Format zu erhalten. Dieses Recht steht u.a. unter dem Vorbehalt des technisch Machbaren.

• Recht auf Widerspruch, Art. 21 DSGVO: die betroffenen Personen haben das Recht, gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten, die auf Basis einer Interessensabwägung verarbeitet werden (Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO) unter Berücksichtigung der Vorgaben von Art. 21 DSGVO zu widersprechen. Richtet sich der Widerspruch gegen Direktwerbung (ggf. mit verbundenem Profiling) findet eine Datenverarbeitung dann insofern nicht mehr statt. In anderen Fällen darf eine Verarbeitung trotz Widerspruch nur dann weiter erfolgen, sofern zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.

7. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Darüber hinaus kann eine erteilte Einwilligung jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft abgeändert oder gänzlich widerrufen werden. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund Ihrer Einwilligung bis zu einem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung Ihrer Daten nicht berührt. Sie können den Widerruf entweder:

schriftlich an : Autohaus Steinberg GmbH | Justus – von – Liebig -Straße 2 | D – 63128 Dietzenbach

elektronisch per E-Mail: info@autoahus-steinberg.de

an uns übermitteln.

8. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Sie haben das Recht, bei einer Aufsichtsbehörde für Datenschutz Beschwerde einzulegen. Die Kontaktdaten der für uns zuständigen Aufsichtsbehörde finden Sie unter Punkt 3.

9. Pflicht zur Bereitstellung von personenbezogenen Daten

Eine Pflicht zur Bereitstellung von bestimmten personenbezogenen Daten ergibt sich aus den geschlossenen oder abzuschließenden Verträgen soweit die Vertragsdurchführung nicht ohne die Bereitstellung der Daten erfolgen kann. Des Weiteren können gesetzliche Pflichten zu beachten sein, die uns zur Erhebung / Verarbeitung bestimmter Daten verpflichten. Bei Daten, die anlässlich eines Vertrages benötig werden, kann bei fehlenden Angaben der Vertrag nicht abgeschlossen werden. Sind Daten aufgrund von gesetzlichen Pflichten bereitzustellen, kann ohne die Bereitstellung die damit verbundene Leistung nicht erbracht werden. Im Rahmen Ihrer Bewerbung müssen Sie diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Durchführung des Bewerbungsverfahrens und die Eignungsbeurteilung erforderlich sind. Ohne diese Daten werden wir nicht in der Lage sein, das Bewerbungsverfahren durchzuführen und eine Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses zu treffen.

10. Automatisierte Entscheidungsfindung / Profiling

Eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall einschließlich Profiling gemäß Art. 22 DSGVO findet unsererseits nicht statt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge und Anhänger

– Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen –

I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers

1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis zehn Tage, bei Nutzfahrzeugen bis zwei Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.

2. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.

II. Zahlung

1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.

2. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist der ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.

III. Lieferung und Lieferverzug

1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.

2. Der Käufer kann zehn Tage, bei Nutzfahrzeugen 2 Wochen, nach verstreichen eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der Zehn-Tages-Frist gemäß Satz 1 eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10 % des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.

3. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2 Sätze 3 bis 6 dieses Abschnitts.

4. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 3 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittrechte bleiben davon unberührt.

IV. Begutachtung

1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand vor Kauf zu begutachten und auf Mängel und Ausstattungsmerkmale zu überprüfen. Mit seiner Willenserklärung bestätigt er, dass er das Fahrzeug in dieser Form und Ausstattungsvariante erstehen will. Insbesondere muss davon ausgegangen werden, dass das Fahrzeug in der Vergangenheit leichtere Beschädigungen erlitten hat, die unter Umständen zu einer geringfügigen Wertminderung von nicht mehr als 5 % des Kaufwertes geführt haben und nicht ausgebessert wurden.

2. Da Anzeigen, vor allem in Onlineportalen, automatisiert erstellt werden, ist Gegenstand dieses Vertrages stets das Fahrzeug Vorort, wie gesehen und begutachtet. Dies gilt insbesondere für die Ausstattung.

V. Abnahme

1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 8 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.

2. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 15 % des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.

VI. Eigentumsvorbehalt

1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der den Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von in Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht aus dem Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand in Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes dem Verkäufer zu.

2. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten.

3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.

VII. Sachmangel

1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. Hiervon abweichend erfolgt der Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Die Verkürzung der Verjährung gemäß Satz 1 bzw. der Ausschluss der Verjährung gemäß Satz 2 gilt nicht für eine Haftung für grob fahrlässig und vorsätzlich verursachte Schäden und nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen. Einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers steht eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.

2. Für die Abwicklung der Mängelbeseitigung gilt folgendes:

a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Käufer beim Verkäufer schriftlich vor Instandsetzung geltend zu machen.

b) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.

c) Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängel-ansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen.

VIII. Haftung

1. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt:

Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z. B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung.

2. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

3. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt III abschließend geregelt.

4. Ausgeschlossen ist der persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

VIIII. Gerichtsstand

1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.

2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.

Anlage zum Kaufvertrag, KFZ-Ident-Nr. siehe Vorderseite,

Autohaus Steinberg GmbH

X. Schlussbestimmung / Salvatorisch Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden oder weist dieser Vertrag Lücken auf, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übri­gen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt und gültig bleiben. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt und von der anzunehmen ist, dass die Parteien sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit gekannt oder vorhergesehen hätten. Entsprechendes gilt, falls dieser Vertrag eine Lücke enthalten sollte.